| Dr. Benjamin Weller | Blog
BAG: Datendiebstahl leicht gemacht - zu weite Geheimhaltungsklausel unwirksam
Das BAG hatte sich mit der Wirksamkeit einer Catch-All-Klausel, also einer umfassenden Geheimhaltungsklausel zu befassen. Diese lautete im Arbeitsvertrag der Parteien wie folgt:
Herr D wird über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle so…