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Betriebsverfassungsrecht & Mitbestimmung

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Betriebsverfassungsrecht & Mitbestimmung

Auf betrieblicher Ebene wird die Mitbestimmung durch den Betriebsrat ausgeübt. Im öffentlichen Dienst tritt an dessen Stelle der Personalrat, im kirchlichen Bereich die Mitarbeitervertretung. Diese Kollektivorgane nehmen die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber wahr und wirken an sozialen, personellen und organisatorischen Entscheidungen mit. Auf Unternehmensebene erfolgt die Mitbestimmung insbesondere durch die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Wir unterstützen in sämtlichen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts sowie der Mitbestimmung auf betrieblicher und unternehmensbezogener Ebene.

Was wir für Sie tun können:

  • Beratung in sämtlichen betriebsverfassungs-, personalvertretungs- und mitarbeitervertretungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung in sämtlichen mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Verhandlungen mit Arbeitgeber, Betriebsräten/Personalräten/Mitarbeitervertretungen bzw. Gewerkschaften
  • Entwurf und Prüfung von Verträgen und Dokumenten (z.B. Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen)
  • Vertretung vor der Einigungsstelle bzw. Schlichtungsstelle
  • Vertretung vor Gericht

» Was ist betriebliche Mitbestimmung?
» Betriebliche Mitbestimmung für leitende Angestellte durch Sprecherausschüsse
» Mitbestimmung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
» Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
» Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten
» Betriebliche Mitbestimmung für schwerbehinderte Menschen
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» Betriebliche Mitbestimmung im kirchlichen Dienst
» Was ist unternehmerische Mitbestimmung?
» Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz
» Unternehmensmitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
» Unternehmensmitbestimmung nach dem Montanmitbestimmungsgesetz

 

Was ist betriebliche Mitbestimmung?
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