Auf betrieblicher Ebene wird die Mitbestimmung durch den Betriebsrat ausgeübt. Im öffentlichen Dienst tritt an dessen Stelle der Personalrat, im kirchlichen Bereich die Mitarbeitervertretung. Diese Kollektivorgane nehmen die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber wahr und wirken an sozialen, personellen und organisatorischen Entscheidungen mit. Auf Unternehmensebene erfolgt die Mitbestimmung insbesondere durch die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Wir unterstützen in sämtlichen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts sowie der Mitbestimmung auf betrieblicher und unternehmensbezogener Ebene.
Was wir für Sie tun können:
Beratung in sämtlichen betriebsverfassungs-, personalvertretungs- und mitarbeitervertretungsrechtlichen Angelegenheiten
Beratung in sämtlichen mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten
Verhandlungen mit Arbeitgeber, Betriebsräten/Personalräten/Mitarbeitervertretungen bzw. Gewerkschaften
Entwurf und Prüfung von Verträgen und Dokumenten (z.B. Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen)
Vertretung vor der Einigungsstelle bzw. Schlichtungsstelle