Kirchliches Arbeitsrecht – eine spezifische Materie
Arbeitsrecht für kirchliche Dienstgeber
Im kirchlichen Bereich vertreten wir ausschließlich die Dienstgeberseite. Zu unseren Mandanten gehören verfasste Kirchen (bzw. ihre Untergliederungen) und ihnen zugeordnete Einrichtungen, insbesondere der Diakonie und Caritas. Wir sind überkonfessionell tätig.
Kircheneigenes Arbeitsrecht als Ausdruck des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
Kirchen sind aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts befugt, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, zu denen auch ein kircheneigenes Arbeitsrecht gehört, welches den kirchlichen Strukturen und dem kirchlichen Sendungsauftrag in besonderer Weise Rechnung trägt. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und damit das kirchliche Arbeitsrecht ist verfassungsrechtlich in Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG abgesichert.
Verhältnis von kirchlichem und staatlichem Arbeitsrecht
Das kirchliche Arbeitsrecht ist eine äußerst spezifische Materie, die ein fundiertes Know-How sowie einen Zugang zu kirchlichen Besonderheiten unerlässlich macht, will man sich hier rechtssicher und mit Blick für "das Kirchliche" bewegen. Das staatliche Arbeitsrecht gilt nur eingeschränkt (so gilt etwa anstelle des Tarifvertragssystems der "Dritte Weg" bzw. vereinzelt der "Zweite Weg" und im Bereich der betrieblichen kirchlichen Mitbestimmung anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das MVG-EKD bzw. die Rahmen-MAVO. Teils kennt das staatliche Arbeitsrecht Öffnungsklauseln, welche der Umsetzung des Freiraums der Kirchen dienen.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Im kirchlichen Bereich gibt es ein Dschungel an Arbeitsvertragsrichtlinien, die auf dem "Dritten Weg" zustande gekommen sind, sowie vereinzelt kirchenspezifische Tarifverträge. Diese kirchlichen Tarifwerke, auf die üblicherweise in den Arbeitsverträgen verwiesen wird, beinhalten die für das Arbeitsverhältnis relevanten Arbeitsbedingungen. Wir unterstützen insbesondere dabei, welches Tarifwerk gilt und welche konkreten Arbeitsbedingungen sich daraus ergeben.
- Prüfen sowie Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen
- Gestaltung und Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Vergütung, vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Befristung/Bedingung)
- Entwurf von Arbeitszeitmodellen
- Entwurf von Vergütungssystemen
- Gestaltung von Verträgen aller Art (z.B. Arbeitsverträge, Dienstwagenverträge, Arbeitsordnungen)
Das tägliche Personalmanagement ist voller Herausforderungen vielfältigster Art. Aufgrund seiner zentralen Bedeutung für die Erfüllung der unternehmerischen Ziele sind im HR-Tagesgeschäft neben rechtlicher Präzision und strategischem Weitblick vor allem praktikable und unternehmerisch sinnvolle Lösungen gefragt. Unser Beratungsspektrum umfasst alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Hierbei bilden die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Verträgen, die Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern, die Wahrnehmung von Gerichtsverfahren (z.B. Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht) sowie der Umgang mit Urlaub nur einen Teil des Aufgabenfeldes. Unsere ganzheitliche Beratung verbindet die arbeitsrechtlich notwendigen Aspekte mit strategischer Vorausschau und unternehmerischer Konzeption. Es geht darum, die besten Handlungsoptionen für die anstehenden Personalentscheidungen zu finden. Wir fungieren auf Wunsch als ausgelagerte Rechtsabteilung.
- Gestaltung von Dienstvereinbarungen
- Beratung zu allen mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Umfang der Mitbestimmungsrechte)
- Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Themen, die die betriebliche Mitbestimmung betreffen (z.B. Arbeitszeitmodelle, Vergütungssysteme, Arbeitsordnungen)
- Verhandlungsführung mit Mitarbeitervertretungen (z.B. Dienstvereinbarung, Interessenausgleich, Sozialplan)
- Prozessführung (z.B. Durchführung von Verfahren an kirchlichen und staatlichen Gerichten)
- Vertretung vor der Einigungsstelle
- Änderung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (z.B. Vergütung oder Arbeitszeit)
- Anpassung von Betriebsstrukturen und/oder Unternehmensstrukturen
- Gestaltung bzw. Vermeidung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB)
- Verhandlungen mit Mitarbeitervertretungen und/oder Arbeitnehmerverbänden
- Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern
- Unterstützung bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen
- Vertretung an Schieds- und Schlichtungsstellen
- Wahrnehmung von Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht)
- Beratung zur Sozialversicherungspflicht und Sozialversicherungsfreiheit
- Durchführung von Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
- Beratung im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit
- Fragen im Zusammenhang mit Kurzarbeit
- Vertretung vor Sozialgerichten und Behören (insbesondere Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit)
- Unterstützung bei allen Themen rund um die Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung
- Analyse, Prüfung und Entwicklung von Überlassungsprozessen und Personaleinsatzmodellen, insbesondere zur Vermeidung rechtlicher Risiken nach dem AÜG
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen (z.B. Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Arbeitsverträge mit Leiharbeitnehmern, Gestellungsverträge)
- Beratung zur Erteilung und Verlängerung der AÜG-Erlaubnis (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis)
- Begleitung von Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit
- Beratung zu Equal-Pay-/Equal-Treatment-Pflichten
- Unterstützung bei der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von sonstigen Formen des Personaleinsatzes (z.B. Werkverträge, Dienstverträge)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Verleiher, Entleiher und/oder Leiharbeitnehmern und bei sonstigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung
- Beratung zu strategischen Fragen der Personalplanung und Einsatzgestaltung
- Prüfung und Ausgestaltung von Verträgen (z.B. Anstellungsvertrag) mit Organen (z.B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder)
- Prüfung sowie außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen (z.B. Schadenersazt, Vergütung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot)
- Prüfung und Gestaltung gesellschaftsrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Gesellschafterbeschlüsse bei Bestellungen und Abberufungen)
- Rechtsstreitigkeiten über die Anfechtbarkeit bzw. Nichtigkeit von Beschlüssen, welche die Organe betreffen (z.B. Bestellungs- oder Abberufungsbeschluss)
- Vertretung bei sonstigen Streitigkeiten zwischen Organ und Gesellschaft (z.B. über Wettbewerbsverbot)
- Trennungsmanagement (z.B. Konzeptionierung und Umsetzung einer Trennungsstrategie, sowie Aushandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen)Â
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten im zusammenhang mit der Kündigung und Abberufung von Organen
Manchmal ist es unvermeidbar, dass ein Konflikt vor Gericht ausgetragen wird. Im Kirchlichen Dienst bestehen insbesondere auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts kircheneigene Gerichte. Prozessführung ist ein wesentlicher Teil unserer Arbeit (mehr dazu hier). Wir begleiten Sie hierbei und vertreten Sie vor Gericht, insbesondere
- (staatlichen) Arbeitsgerichten, ordentlichen Gerichten und Sozialgerichten aller Instanzen
- im katholischen Bereich an Arbeitsgerichten erster Instanz und am Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (KAGH)
- im katholischen Bereich in erster Instanz am Interdiözesanen Datenschutzgericht (IDSG) in Köln und in zweiter Instanz am Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz (DSG-DBK) in Bonn
- im evangelischen Bereich an den Gerichten für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten (die in den Gliedkirchen unterschiedliche Namen tragen, z.B. Schiedsstelle, Schlichtungsstelle)
- sowie an kirchlichen außergerichtlichen Schieds- und Schlichtungsstellen



