Wir denken Arbeitsrecht aus Unternehmenssicht.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei vertreten wir bundesweit und branchenübergreifend Unternehmen, Verbände und sonstige private und öffentliche Arbeitgeber. Es ist unser Anspruch, Arbeitgeber strategisch und rechtlich auf höchstem Niveau zu begleiten und dabei maßgeschneiderte Lösungen für jede Herausforderung zu entwickeln. Wir verbinden tiefgehende juristische Expertise mit einem präzisen Verständnis wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhänge, um Handlungsspielräume zu sichern, Risiken zu minimieren und Ihre unternehmerischen Ziele nachhaltig zu unterstützen.
Unser Leistungsspektrum
Unser Engagement umfasst alle Facetten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir werden beratend, gestaltend und gerichtlich tätig. Wir unterstützen im Daily Business, kümmern uns aber auch um komplexe Angelegenheiten, etwa die Gestaltung von Verträgen, die Begleitung bei anspruchsvollen Transformatinsprozessen und die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Wir beraten außerden in den an das Arbeitsrecht angrenzenden Rechtsgebieten - vor allem im Sozialversicherungsrecht und Gesellschaftsrecht.
So denken wir
Wir verstehen uns nicht nur als rechtliche Berater, sondern als vertrauenswürdiger Partner auf Augenhöhe, der Ihr Unternehmen mit Weitblick, Durchsetzungsstärke und Verlässlichkeit begleitet. Unser Ziel ist klar: Ihre Interessen konsequent zu wahren, rechtliche Klarheit zu schaffen und gleichzeitig den unternehmerischen Erfolg Ihres Hauses nachhaltig zu sichern.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Das tägliche Personalmanagement ist voller Herausforderungen vielfältigster Art. Aufgrund seiner zentralen Bedeutung für die Erfüllung der unternehmerischen Ziele sind im HR-Tagesgeschäft neben rechtlicher Präzision und strategischem Weitblick vor allem praktikable und unternehmerisch sinnvolle Lösungen gefragt. Unser Beratungsspektrum umfasst alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Hierbei bilden die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Verträgen, die Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern, die Wahrnehmung von Gerichtsverfahren (z.B. Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht) sowie der Umgang mit Urlaub nur einen Teil des Aufgabenfeldes. Unsere ganzheitliche Beratung verbindet die arbeitsrechtlich notwendigen Aspekte mit strategischer Vorausschau und unternehmerischer Konzeption. Es geht darum, die besten Handlungsoptionen für die anstehenden Personalentscheidungen zu finden. Wir fungieren auf Wunsch als ausgelagerte Rechtsabteilung.
- Änderung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (z.B. Vergütung oder Arbeitszeit)
- Anpassung von Betriebsstrukturen und/oder Unternehmensstrukturen
- Gestaltung bzw. Vermeidung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB)
- Verhandlungen mit Betriebs- und/oder Tarifpartnern
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Beratung zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Umfang der betrieblichen Mitbestimmung)
- Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Themen, die die betriebliche Mitbestimmung betreffen (z.B. Arbeitszeitmodelle, Vergütungssysteme, Arbeitsordnungen)
- Verhandlungsführung mit Betriebsräten (z.B. Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich, Sozialplan)
- Prozessführung (z.B. Durchführung von Beschlussverfahren am Arbeitsgericht)
- Vertretung vor der Einigungsstelle
- Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern
- Unterstützung bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen
- Wahrnehmung von Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht)
- Gestaltung und Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen (z.B. vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Befristung/Bedingung)
- Entwurf von Arbeitszeitmodellen
- Entwurf von Vergütungssystemen
- Gestaltung von Verträgen aller Art (z.B. Arbeitsverträge, Dienstwagenverträge, Arbeitsordnungen)
- Beratung zur Sozialversicherungspflicht und Sozialversicherungsfreiheit
- Durchführung von Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
- Beratung im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit
- Fragen im Zusammenhang mit Kurzarbeit
- Vertretung vor Sozialgerichten und Behören (insbesondere Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit)
- Prüfung und Ausgestaltung von Verträgen (z.B. Anstellungsvertrag) mit Organen (z.B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder)
- Prüfung sowie außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen (z.B. Schadenersatz, Vergütung, nachvertraglches Wettbewerbsverbot)
- Prüfung und Gestaltung gesellschaftsrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Gesellschafterbeschlüsse bei Bestellungen und Abberufungen)
- Rechtsstreitigkeiten über die Anfechtbarkeit bzw. Nichtigkeit von Beschlüssen, welche die Organe betreffen (z.B. Bestellungs- oder Abberufungsbeschluss)
- Vertretung bei sonstigen Streitigkeiten zwischen Organ und Gesellschaft (z.B. über Wettbewerbsverbot)
- Trennungsmanagement (z.B. Konzeptionierung und Umsetzung einer Trennungsstrategie, sowie Aushandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen)Â
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten im zusammenhang mit der Kündigung und Abberufung von Organen
- Unterstützung bei allen Themen rund um die Arbeitnehmerüberlassung
- Analyse, Prüfung und Entwicklung von Überlassungsprozessen und Personaleinsatzmodellen, insbesondere zur Vermeidung rechtlicher Risiken nach dem AÜG
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen (z.B. Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Arbeitsverträge mit Leiharbeitnehmern)
- Beratung zur Erteilung und Verlängerung der AÜG-Erlaubnis (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis)
- Begleitung von Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit
- Beratung zu Equal-Pay-/Equal-Treatment-Pflichten
- Unterstützung bei der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von sonstigen Formen des Personaleinsatzes (z.B. Werkverträge, Dienstverträge)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Verleiher, Entleiher und/oder Leiharbeitnehmern und bei sonstigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung
- Beratung zu strategischen Fragen der Personalplanung und Einsatzgestaltung
Manchmal ist es unvermeidbar, dass ein Konflikt vor Gericht ausgetragen wird. Prozessführung ist ein wesentlicher Teil unserer Arbeit (mehr dazu hier). Wir begleiten Sie hierbei und vertreten Sie vor Gericht, insbesondere
- Vertretung vor Arbeitsgerichten in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Vertretung vor Sozialgerichten in Streitigkeiten über den Erwerbsstatus
- Vertretung vor ordentlichen Gerichten in Streitigkeiten mit Organen
- Wir vertreten in allen Instanzen und Verfahrensarten (z.B. Urteilsverfahren, Beschlussverfahren, einstweilige Verfügung)
- Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung und Revision)
- Prüfung und Einlegung von Rechtsbehelfen (z.B. Nichtzulassungsbeschwerde)
- Bundesweite Vertretung


