Nah am Menschen. Klar in der Sache. Stark in der Durchsetzung.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wir beraten Arbeitnehmer und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Das Arbeitsrecht legt die Spielregeln fest, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, kommen wir ins Spiel. Wir unterstützen bei sämtlichen Konflikten rund um das Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Besonderheiten gelten für Führungskräfte. Sie stehen oftmals zwischen den Stühlen: Formal sind sie Arbeitnehmer. Tatsächlich üben sie aber Arbeitgeberfunktionen aus. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Soweit Führungskräfte leitende Angestellte sind, was häufig im Zentrum gerichtlicher Auseinandersetzungen steht, sieht das Arbeitsrecht einschneidende Modifikationen vor: Sie haben nur einen stark eingeschränkten allgemeinen Kündigungsschutz und werden auch nicht vom Betriebsrat vertreten.
Unser Selbstverständnis
| Unser Ansatz: | Wir übersetzen Arbeitsrecht in klare Sprache und sondieren, welche Handlungsoptionen Sie haben. |
| Unser Ziel: | Ein Ergebnis, das Ihren Interessen und Bedürfnissen gerecht wird. |
| Unsere Methode: | Unkonventionelle und pragmatische Wege. Unsere Vorgehensweise ist genauso individuell wie der Mandant und sein Anliegen. |
Unsere Beratungsschwerpunkte
- Prüfen der Wirksamkeit einer Kündigung bzw. Abmahnung und Beratung zu Handlungsoptionen
- Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage bzw. Abmahnungsklage
- Bundesweite gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und Abmahnungsverfahren in allen Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht)
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, insbesondere über einen einen Aufhebungsvertrag nebst Abfindung
- Strategische Beratung und Positionierung
- Prüfung, Gestaltung und Aushandlung von Aufhebungsverträgen nebst Abfindung
- Bewertung von (Abfindungs-)Angeboten
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber (z.B. wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Trennungswunsch offenbart und/oder ihm einen Aufhebungsvertrag vorlegt)
- Entwicklung und Umsetzung von Trennungsstrategien
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, deren Ziel es ist, eine entsprechende Abfindung in einem Aufhebungsvertrag bzw. Vergleich durchzusetzen
Will ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden, steht ihm die Möglichkeit offen, selbst zu kündigen. Allerdings wird er bei einer Eigenkündigung in der Regel keine Abfindung erhalten. Wir prüfen, welche Beendigungsmöglichkeiten es gibt und inwieweit der Arbeitgeber dazu gebracht werden kann, im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung zu zahlen.
Prüfung, Gestaltung und Aushandlung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsrechtlchen Vereinbarungen wie beispielsweise
- Änderungsverträge
- Dienstwagenvertrag
- Vergütungsvereinbarungen
- Prvisionsvereinbarung
- Bonusvereinbarung
- Tantiene-Regelung
- Vereinbarung zur Teilnahme an Mitarbeiterprogrammen
- Zielvereinbarung
- Rückzahlungsvereinbarung
- Fortbildungsvereinbarung
- Altersteilzeitvereinbarungen
- Homeoffice-Vereinbarung
- Telearbeit-Vereinbarung
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- Datenschutzvereinbarung
- Freistellungsvereinbarungen
- Vereinbarungen über ein (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot
- Aufhebungsvertrag & Abwicklungsvertrag
Unsere Leistungen umfassen das Prüfen und Durchsetzen aller arbeitsrechtlicher Ansprüchen und Interessen, insbesondere in Bezug auf
- Vergütung, (z.B. Grundgehalt, Sonderleistungen, variable Vergütung, Prämien, Tantieme, Provisionen, Zielvereinbarungen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)
- Versetzungen (insbesondere die Zuweisung eines neuen Arbeitsorts, neuer Arbeitszeiten oder neuer Tätigkeiten)
- Arbeitszeit
- Dienstwagen
- Zeugnis
- Beschäftigtendatenschutz
- Umfassende Beratung im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit
- Tätigkeits- und branchenübergreifende Prüfung, ob eine abhängig Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt (§ 7 SGB IV)
- Durchführung Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
- Vertretung vor den Sozialgerichten und Behörden (insbesondere Deutsche Rentenversicherung)
Wir setzen Ihre Ansprüche und Interessen auch gerichtlich durch:
- In sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten Vertreten wir Sie in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht).
- Soweit es um die Feststellung Ihres Erwerbsstatus (abhängige Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV oder Selbständigkeit?) und/oder um eine mögliche Scheinselbständigkeit geht, vertreten wir Sie in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte, Landessozialgerichte, Bundessozialgericht).
- Klagt der Arbeitgeber die für eine Kündigung erforderliche und von der zuständigen Behörde verweigerte Zustimmung ein oder wollen Sie gegen die von der Behörde erteilte Zustimmung vorgehen (z.B. bei schwerbehinderten Arbeitnehmern nach § 168 SGB IX, schwangeren Arbeitnehmerinnen nach § 17 Abs. 2 MuSchG oder in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer nach § 18 Abs. 1 BEEG), vertreten wir Sie in allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht).
- Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung und Revision)
- Prüfung und Einlegung von Rechtsbehelfen (z.B. Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG)
- Durchführen bzw. Abwehr einer Zwangsvollstreckung
- Wir sind bundesweit tätig.


