Betriebsverfassungsrecht & Mitbestimmung - Was ist betriebliche Mitbestimmung?
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Was ist betriebliche Mitbestimmung?
Die betriebliche Mitbestimmung ist die Teilhabe der betriebsangehörigen Arbeitnehmer an bestimmten Angelegenheiten über die betriebliche Ordnung sowie die Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitsplätze, Arbeitsprozesse und Arbeitsumgebung). Das betrifft maßgeblich personelle und soziale Angelegenheiten, wohingegen die Mitwirkung bei unternehmerischen bzw. wirtschaftlichen Angelegenheiten grundsätzlich der unternehmerischen Mitbestimmung vorbehalten ist. Gesetzliche Grundlage der betrieblichen Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses regelt u.a. Aufgaben und Kompetenzen des Betriebsrats. Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, ist ein Gesamtbetriebsrat zu bilden. Mehrere Gesamtbetriebsräte können fakultativ in einem Konzern einen Konzernbetriebsrat etablieren.
Betriebliche Mitbestimmung für leitende Angestellte durch Sprecherausschüsse
Die Zuständigkeit des Betriebsrats erfasst keine leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG. Diese haben auch kein aktives oder passives Wahlrecht. Das ist darauf zurückzuführen, dass leitende Angestellte Arbeitgeberfunktionen ausüben (z.B. Kündigungen aussprechen) und somit nicht im Interessenlager der Arbeitnehmer stehen. Die Teilhabe leitender Angestellter wird durch Sprecherausschüsse nach Maßgabe des Sprecherausschussgesetzes (SprAuG) ermöglicht. Sprecherausschüsse werden in Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten gewählt.