Kirchliches Arbeitsrecht – eine spezifische Materie
Im kirchlichen Bereich vertreten wir ausschließlich die Dienstgeberseite. Zu unseren Mandanten gehören verfasste Kirchen (bzw. ihre Untergliederungen) und ihnen zugeordnete Einrichtungen, insbesondere der Diakonie und Caritas. Wir sind überkonfessionell tätig.
Kirchen sind aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts befugt, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, zu denen auch ein kircheneigenes Arbeitsrecht gehört, welches den kirchlichen Strukturen und dem kirchlichen Sendungsauftrag in besonderer Weise Rechnung trägt. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und damit das kirchliche Arbeitsrecht ist verfassungsrechtlich in Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG abgesichert.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist eine äußerst spezifische Materie, die ein fundiertes Know-How sowie einen Zugang zu kirchlichen Besonderheiten unerlässlich macht, will man sich hier rechtssicher bewegen. Das staatliche Arbeitsrecht gilt nur eingeschränkt (so gilt etwa anstelle des Tarifvertragssystems der "Dritte Weg" bzw. vereinzelt der "Zweite Weg" und anstelle des BetrVG das MVG-EKD bzw. die MAVO). Teils kennt das staatliche Arbeitsrecht Öffnungsklauseln, welche der Umsetzung des Freiraums der Kirchen dienen.
Im kirchlichen Bereich gibt es ein Dschungel an Arbeitsvertragsrichtlinien, die auf dem "Dritten Weg" zustande gekommen sind, sowie vereinzelt kirchenspezifische Tarifverträge. Diese kirchlichen Tarifwerke, auf die üblicherweise in den Arbeitsverträgen verwiesen wird, beinhalten die für das Arbeitsverhältnis relevanten Arbeitsbedingungen. Wir unterstützen insbesondere dabei, welches Tarifwerk gilt und welche konkreten Arbeitsbedingungen sich daraus ergeben.
- Gestaltung und Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen (z.B. vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Befristung/Bedingung)
- Entwurf von Arbeitszeitmodellen
- Entwurf von Vergütungssystemen
- Gestaltung von Verträgen aller Art (z.B. Arbeitsverträge, Dienstwagenverträge, Arbeitsordnungen)
Das tägliche Personalmanagement ist voller Herausforderungen vielfältigster Art. Aufgrund seiner zentralen Bedeutung für die Erfüllung der unternehmerischen Ziele sind im HR-Tagesgeschäft neben rechtlicher Präzision und strategischem Weitblick vor allem praktikable und unternehmerisch sinnvolle Lösungen gefragt. Unser Beratungsspektrum umfasst alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Hierbei bilden die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Verträgen, die Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern, die Wahrnehmung von Gerichtsverfahren (z.B. Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht) sowie der Umgang mit Urlaub nur einen Teil des Aufgabenfeldes. Unsere ganzheitliche Beratung verbindet die arbeitsrechtlich notwendigen Aspekte mit strategischer Vorausschau und unternehmerischer Konzeption. Es geht darum, die besten Handlungsoptionen für die anstehenden Personalentscheidungen zu finden.
- Gestaltung von Dienstvereinbarungen
- Beratung zu allen mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Umfang der Mitbestimmungsrechte)
- Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Themen, die die betriebliche Mitbestimmung betreffen (z.B. Arbeitszeitmodelle, Vergütungssysteme, Arbeitsordnungen)
- Verhandlungsführung mit Mitarbeitervertretungen (z.B. Dienstvereinbarung, Interessenausgleich, Sozialplan)
- Prozessführung (z.B. Durchführung von Verfahren an kirchlichen und staatlichen Gerichten)
- Vertretung vor der Einigungsstelle
- Änderung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Anpassung von Betriebs- und Unternehmensstrukturen
- Gestaltung bzw. Vermeidung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB)
- Verhandlungen mit Betriebs- und/oder Tarifpartnern
- Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern
- Unterstützung bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen
- Wahrnehmung von Kündigungsschutzverfahren an Arbeitsgerichten
- Beratung zur Sozialversicherungspflicht und Sozialversicherungsfreiheit
- Durchführung von Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
- Vertretung vor Sozialgerichten und Behören
- Fragen im Zusammenhang mit Kurzarbeit
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen (z.B. Arbeitnehmerüberlassungsverträge)
- Beratung zur Erteilung und Verlängerung der AÜG-Erlaubnis (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis)
- Begleitung von Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit
- Beratung zu Equal-Pay-/Equal-Treatment-Pflichten
- Unterstützung bei der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von sonstigen Formen des Personaleinsatzes (z.B. Werkverträge, Dienstverträge)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Verleiher, Entleiher und/oder Leiharbeitnehmern
- Beratung zu strategischen Fragen der Personalplanung und Einsatzgestaltung
- Ausgestaltung von Verträgen mit Organen (z.B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder)
- Trennungsmanagement
Manchmal ist es unvermeidbar, dass ein Konflikt vor Gericht ausgetragen wird. Im Kirchlichen Dienst bestehen insbesondere auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts kircheneigene Gerichte. Wir begleiten Sie hierbei und vertreten Sie vor Gericht, insbesondere an
- (staatlichen) Arbeitsgerichten und Sozialgerichten aller Instanzen
- im katholischen Bereich an Arbeitsgerichten erster Instanz und am Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (KAGH)
- im katholischen Bereich in erster Instanz am Interdiözesanen Datenschutzgericht (IDSG) in Köln und in zweiter Instanz am Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz (DSG-DBK) in Bonn
- im evangelischen Bereich an den Gerichten für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten (die in den Gliedkirchen unterschiedliche Namen tragen, z.B. Schiedsstelle, Schlichtungsstelle)
- sowie an kirchlichen außergerichtlichen Schieds- und Schlichtungsstellen