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Arbeitgeber

    Ihr vertrauenswürdiger Partner
    auf Augenhöhe.

    Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei vertreten wir bundesweit und branchenübergreifend Unternehmen, Verbände und (öffentlich-rechtliche sowie privat-rechtliche) Arbeitgeber der öffentlichen Hand. Es ist unser Anspruch, Arbeitgeber strategisch und rechtlich auf höchstem Niveau zu begleiten und dabei maßgeschneiderte Lösungen für jede Herausforderung zu entwickeln. Wir verbinden tiefgehende juristische Expertise mit einem präzisen Verständnis wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhänge, um Handlungsspielräume zu sichern, Risiken zu minimieren und Ihre unternehmerischen Ziele nachhaltig zu unterstützen.

    Unsere Beratung umfasst alle Facetten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – von der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen über die Begleitung komplexer Transformationsprozesse bis hin zur kompetenten Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Dabei handeln wir stets proaktiv, verantwortungsbewusst und mit dem Blick für langfristige Strategien, die Ihrem Unternehmen Stabilität und Sicherheit verleihen.

    Wir verstehen uns nicht nur als rechtliche Berater, sondern als vertrauenswürdiger Partner auf Augenhöhe, der Ihr Unternehmen mit Weitblick, Durchsetzungsstärke und Verlässlichkeit begleitet. Unser Ziel ist klar: Ihre Interessen konsequent zu wahren, rechtliche Klarheit zu schaffen und gleichzeitig den unternehmerischen Erfolg Ihres Hauses nachhaltig zu sichern.

    Daily HR-Business

    Das tägliche Personalmanagement ist voller Herausforderungen vielfältigster Art. Aufgrund seiner zentralen Bedeutung für die Erfüllung der unternehmerischen Ziele sind im HR-Tagesgeschäft neben rechtlicher Präzision und strategischem Weitblick vor allem praktikable und unternehmerisch sinnvolle Lösungen gefragt. Unser Beratungsspektrum umfasst alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Hierbei bilden die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Verträgen, die Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern, die Wahrnehmung von Gerichtsverfahren (z.B. Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht) sowie der Umgang mit Urlaub nur einen Teil des Aufgabenfeldes. Unsere ganzheitliche Beratung verbindet die arbeitsrechtlich notwendigen Aspekte mit strategischer Vorausschau und unternehmerischer Konzeption. Es geht darum, die besten Handlungsoptionen für die anstehenden Personalentscheidungen zu finden.

    Restrukturierung
    • Änderung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
    • Anpassung von Betriebs- und Unternehmensstrukturen
    • Gestaltung bzw. Vermeidung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB)
    • Verhandlungen mit Betriebs- und/oder Tarifpartnern
    Betriebsverfassung
    • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
    • Beratung zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen (z.B. Umfang der betrieblichen Mitbestimmung)
    • Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Themen, die die betriebliche Mitbestimmung betreffen (z.B. Arbeitszeitmodelle, Vergütungssysteme, Arbeitsordnungen)
    • Verhandlungsführung mit Betriebsräten (z.B. Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich, Sozialplan)
    • Prozessführung (z.B. Durchführung von Beschlussverfahren am Arbeitsgericht)
    • Vertretung vor der Einigungsstelle
    Trennungsmanagement
    • Lösung von Konflikten mit Mitarbeitern
    • Unterstützung bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen
    • Wahrnehmung von Kündigungsschutzverfahren an Arbeitsgerichten
    Arbeitsbedingungen
    • Gestaltung und Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen (z.B. vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Befristung/Bedingung)
    • Entwurf von Arbeitszeitmodellen
    • Entwurf von Vergütungssystemen
    • Gestaltung von Verträgen aller Art (z.B. Arbeitsverträge, Dienstwagenverträge, Arbeitsordnungen)
    Sozialversicherungsrecht
    • Beratung zur Sozialversicherungspflicht und Sozialversicherungsfreiheit
    • Durchführung von Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
    • Vertretung vor Sozialgerichten und Behören
    • Fragen im Zusammenhang mit Kurzarbeit
    Organverträge
    • Ausgestaltung von Verträgen mit Organen (z.B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder)
    • Trennungsmanagement
    Arbeitnehmerüberlassung
    • Prüfung und Gestaltung von Verträgen (z.B. Arbeitnehmerüberlassungsverträge)
    • Beratung zur Erteilung und Verlängerung der AÜG-Erlaubnis (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis)
    • Begleitung von Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit
    • Beratung zu Equal-Pay-/Equal-Treatment-Pflichten
    • Unterstützung bei der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von sonstigen Formen des Personaleinsatzes (z.B. Werkverträge, Dienstverträge)
    • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Verleiher, Entleiher und/oder Leiharbeitnehmern
    • Beratung zu strategischen Fragen der Personalplanung und Einsatzgestaltung

    Arbeitsrecht neu definiert