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title: Abmahnung im Arbeitsrecht prüfen lassen
description: Rechtliche Prüfung von Abmahnungen, Entfernung aus der Personalakte und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Konflikten.
canonical_url: https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/abmahnung.html
language: de-DE
date: 2026-06-16T12:43:03Z
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# Abmahnung

Eine Abmahnung kann weitreichende Konsequenzen haben. FÃ¼r Arbeitnehmer ist daher eine frÃ¼hzeitigeÂ **rechtliche PrÃ¼fung** sowie eine klare arbeitsrechtliche Strategie von besonderer Bedeutung. Arbeitgeber stehen zugleich vor der Herausforderung, Abmahnungen **rechtssicher** zu formulieren und arbeitsrechtliche Risiken zu vermeiden. Nicht selten bringt eine Abmahnung zugleich den Wunsch des Arbeitgebers nach einer **Beendigung des ArbeitsverhÃ¤ltnisses** zum Ausdruck.

Was wir fÃ¼r Sie tun kÃ¶nnen:

- PrÃ¼fung der RechtmÃ¤Ã&#159;igkeit von Abmahnungen und Beratung zu Handlungsoptionen
- EinschÃ¤tzung der Erfolgsaussichten einer Abmahnungsklage
- Bundesweite [gerichtliche Vertretung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/prozessfuehrung.html "ProzessfÃ¼hrung") in Abmahnungsverfahren am Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht
- Verhandlungen mit der Gegenseite
- Vorbereitung und Gestaltung von Abmahnungen
- Entwicklung und Umsetzung von Trennungsstrategien
- Gerichtliche Vertretung in Abmahnungsverfahren
 
[ Â» Was ist eine Abmahnung?](#1)  
[ Â» Funktion einer Abmahnung â&#128;&#147; Vorstufe zur KÃ¼ndigung](#2)  
[ Â» Hat eine Abmahnung auÃ&#159;erhalb des Anwendungsbereichs des KÃ¼ndigungsschutzgesetzes Relevanz?](#3)  
[ Â» Wann ist eine Abmahnung rechtmÃ¤Ã&#159;ig?](#4)  
[ Â» Form der Abmahnung](#5)  
[ Â» Fristen](#6)  
[ Â» Welche Handlungsoptionen bestehen bei Erhalt eine Abmahnung?](#7)

## Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung **rÃ¼gt eine Vertragspartei** â&#128;&#147; in der Regel der Arbeitgeber â&#128;&#147; ein **Fehlverhalten** der anderen Partei. Die RÃ¼ge ist verbunden mit der Aufforderung, sich kÃ¼nftig vertragsgemÃ¤Ã&#159; zu verhalten, und mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfalle arbeitsrechtliche Sanktionen (zum Beispiel [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung")) drohen. Die Abmahnung entspricht einer gelben Karte. Bei einem weiteren Fehlverhalten kann eine rote Karte Gedanken strich also eine [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung & KÃ¼ndigungsschutz") drohen.

## Funktion einer Abmahnung â&#128;&#147; Vorstufe zur KÃ¼ndigung

**Wirksamkeitsvoraussetzung** einer verhaltensbedingten [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung & KÃ¼ndigungsschutz") ist eine Abmahnung. Nur ausnahmsweise ist eine **Abmahnung entbehrlich**. So kann der Arbeitnehmer bei besonders gravierenden PflichtverstÃ¶Ã&#159;en nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber die Pflichtverletzung in Form einer Abmahnung hinnimmt. Unterbleibt eine erforderliche Abmahnung ist die nachfolgend ausgesprochene verhaltensbedingte [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung & KÃ¼ndigungsschutz") unwirksam. Gleiches kann gelten, wenn der Arbeitnehmer zwar eine Abmahnung erhalten hat, diese aber rechtswidrig ist. Eine [verhaltensbedingte KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung & KÃ¼ndigungsschutz") ist sozial gerechtfertigt, wenn eine Prognose ergibt, dass auch kÃ¼nftig entsprechende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu erwarten sind, mithin die **Prognose negativ** ist.

FÃ¼r die Prognose spielt auch das Verhalten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit eine Rolle. Hat der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begangen, obwohl er wegen einer **gleichartigen Pflichtverletzung** bereits abgemahnt wurde, spricht dies prognostisch dafÃ¼r, dass sich der Arbeitnehmer auch kÃ¼nftig nicht an die betreffende Pflicht halten wird. **Wie viele Abmahnungen** im Vorfeld einer [verhaltensbedingten KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung & KÃ¼ndigungsschutz") ausgesprochen werden mÃ¼ssen, ist eine Frage des Einzelfalls. Strikte arithmetische Vorgaben gibt es nicht. Die Anzahl der erforderlichen Abmahnungen hÃ¤ngt insbesondere von der Zahl und Schwere der abgemahnten Pflichtverletzungen ab.



## Hat eine Abmahnung auÃ&#159;erhalb des Anwendungsbereichs des KÃ¼ndigungsschutzgesetzes Relevanz?

Eine Abmahnung kann bei einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers losgelÃ¶st davon ausgesprochen werden, ob der Arbeitnehmer [allgemeinen KÃ¼ndigungsschutz](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "Allgemeiner KÃ¼ndigungsschutz") hat und somit dem [KÃ¼ndigungsschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/ "KÃ¼ndigungsschutzgesetz") (KSchG) unterfÃ¤llt, was der Fall ist, wenn das ArbeitsverhÃ¤ltnis lÃ¤nger als sechs Monate dauert (**Wartezeit**) und im Betrieb des Arbeitnehmers **in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschÃ¤ftigt** sind. Ihre besondere Bedeutung entfaltet die Abmahnung im Anwendungsbereich des [KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/ "KÃ¼ndigungsschutzgesetz"), weil ihr Fehlen die [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung") unverhÃ¤ltnismÃ¤Ã&#159;ig und damit unwirksam macht, soweit nicht ausnahmsweise entbehrlich. Auch wenn der Arbeitnehmer keinen allgemeinen [KÃ¼ndigungsschutz](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigungsschutz") genieÃ&#159;t, kann abgemahnt werden. Erforderlich ist das jedoch nicht. Ein Arbeitnehmer ohne allgemeinen [KÃ¼ndigungsschutz](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigungsschutz") kann auch ohne vorherige Abmahnung verhaltensbedingt gekÃ¼ndigt werden. Da in diesem Fall jederzeit eine [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung") ausgesprochen werden kann, ohne dass diese nach [Â§ 1 Abs. 2 KSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html "Soziale Rechtfertigung der KÃ¼ndigung") sozial gerechtfertigt sein muss, ist eine Abmahnung nicht erforderlich.

## Wann ist eine Abmahnung rechtmÃ¤Ã&#159;ig?

Damit eine Abmahnung rechtmÃ¤Ã&#159;ig, muss sie entsprechend ihren Funktionen folgende **Voraussetzungen** erfÃ¼llen:

- #### RÃ¼ge- bzw. Hinweisfunktion
    
     Das konkrete Fehlverhalten muss gerÃ¼gt werden. Erforderlich ist hierfÃ¼r, dass die Pflichtverletzung **vollstÃ¤ndig und richtig beschrieben** wird. Ist die [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung") nicht **inhaltlich hinreichend bestimmt**, ist sie rechtswidrig. Der Arbeitnehmer muss bei LektÃ¼re der Abmahnung den umfassenden PflichtverstoÃ&#159; erkennen kÃ¶nnen, um in der Lage zu sein, ihn kÃ¼nftig abzustellen. Beruht die Abmahnung auf einem **objektiv falschen Sachverhalt**, mithin auf unwahren Tatsachenbehauptungen, resultiert daraus ebenfalls die Rechtswidrigkeit der Abmahnung. Diese Rechtsfolge tritt auch ein, wenn der Arbeitgeber **kein schutzwÃ¼rdiges Interesse am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte**Â hat oder die Abmahnung auf einer **unzutreffenden rechtlichen Bewertung** basiert.
 
 
- #### Ermahnfunktion
    
     In der Abmahnung muss der Arbeitnehmer **aufgefordert werden, kÃ¼nftig sich vertragsgemÃ¤Ã&#159; zu verhalten** und entsprechende Pflichtverletzungen zu unterlassen.
 
 
- #### Warnfunktion
    
     Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung klar zum Ausdruck bringen, dass im **Wiederholungsfall**, d.h. wenn der Arbeitnehmer erneut einen gleichen oder **vergleichbaren PflichtverstoÃ&#159;** begeht, arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu eine [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung") drohen. Fehlt es an einer solchen Warnung, liegt nur eine **Ermahnung** und keine Abmahnung vor.
 
 
## Form der Abmahnung

Eine Abmahnung ist **formfrei**. Damit kann sie auch mÃ¼ndlich erfolgen. Aus Dokumentations- und Beweiszwecken ist jedoch eine **schriftliche Abmahnung** dringend zu empfehlen. Im [KÃ¼ndigungsschutzverfahren](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/prozessfuehrung.html "ProzessfÃ¼hrung") hat der Arbeitgeber die [KÃ¼ndigungsvoraussetzungen](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigungsvoraussetzungen"), mithin auch den Umstand darzulegen und nachzuweisen, dass von einer abmahnungsberechtigten Person zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Abmahnung mit einem bestimmten Inhalt erteilt wurde.

## Fristen

Der Ausspruch einer Abmahnung ist **nicht an bestimmte Fristen** gebunden. MÃ¶glich ist somit, dass der Arbeitgeber auch lÃ¤ngerfristig zurÃ¼ckliegende Pflichtverletzungen abmahnt. LÃ¤sst sich der Arbeitgeber jedoch zu viel Zeit, kann im Einzelfall das **Recht zur Abmahnung verwirkt** sein.

Eine Abmahnung ist nicht zeitlich unbegrenzt in der Lage, eine spÃ¤ter wegen einer gleichartigen Pflichtverletzung ausgesprocheneÂ [KÃ¼ndigung](https://www.weller-kanzlei.eu/leistungen/kuendigung-kuendigungsschutz.html "KÃ¼ndigung") zu tragen. Abmahnungen **kÃ¶nnen ihre Wirkung als milderes Mittel verlieren**. Das kann der Fall sein, wenn der abgemahnte PflichtverstoÃ&#159; besonders lang zurÃ¼ckliegt. In diesem Fall verlangt der **VerhÃ¤ltnismÃ¤Ã&#159;igkeitsgrundsatz**, dass bei einer gleichartigen Pflichtverletzung erneut abgemahnt und nicht bereits gekÃ¼ndigt wird.

## Welche Handlungsoptionen bestehen bei Erhalt eine Abmahnung? 

Der Arbeitnehmer kann nach Erhalt der Abmahnung **wie folgt reagieren**:

- Der Arbeitnehmer kann eine **Gegendarstellung** erstellen und vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Gegendarstellung in die Personalakte aufnimmt. Der Arbeitgeber ist hierzu nach [Â§ 83 Abs. 2 BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html "Einsicht in die Personalakten") (Betriebsverfassungsgesetz) verpflichtet. In der Gegendarstellung wird ausgefÃ¼hrt, woraus sich die Rechtswidrigkeit der Abmahnung gibt. Insbesondere kann der in der Abmahnung beschriebene Sachverhalt, aus welchem der Arbeitgeber die Pflichtverletzung herleitet, richtiggestellt werden. **Das Recht zur Gegendarstellung besteht unabhÃ¤ngig davon, ob die Abmahnung rechtmÃ¤Ã&#159;ig oder rechtswidrig ist**.
 
 
- Eine rechtswidrige Abmahnung greift das **allgemeine PersÃ¶nlichkeitsrecht** des Arbeitnehmers in, da sein berufliches Fortkommen zu Unrecht erschwert wird. Daraus leitet sich der **Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber ab, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen**.**Weigert sich der Arbeitgeber**, die vom Arbeitnehmer fÃ¼r rechtswidrig gehaltene Abmahnung zurÃ¼ckzunehmen bzw. aus der Personalakte zu entfernen, kann der Arbeitnehmer dies vor dem **zustÃ¤ndigen Arbeitsgericht einklagen**. Das Arbeitsgericht prÃ¼ft die RechtmÃ¤Ã&#159;igkeit der Abmahnung.
 
 
- Arbeitnehmer haben nach [Â§ 84 BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__84.html "Beschwerderecht") und [Â§ 85 BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html "Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat") das Recht, eine **Beschwerde beim Betriebsrat einzureichen**. HÃ¤lt der Betriebsrat die entgegengenommene Beschwerde fÃ¼r berechtigt, hat er beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Der Arbeitnehmer kann wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung beim Betriebsrat eine Beschwerde einbringen.
